Leineschloss

Unsere Kanzlei

RECHTSANWÄLTE KNEIP LÖHR

Unsere Kanzlei hat sich auf die gerichtliche und außergerichtliche Bearbeitung bau- und versicherungsrechtlicher Fallgestaltungen spezialisiert. Hierbei unterstützen wir insbesondere Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen sowie führende Versicherungsunternehmen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Darüber hinaus unterstützen wir diese auch bei der Gestaltung von Verträgen bzw. Versicherungsbedingungen. Gleichzeitig sichern wir auch Regressansprüche und setzen diese auch gerichtlich durch.

Wir verfügen über umfassende Kontakte zu Sachverständigen und Beratern, die, wenn erforderlich, unterstützend hinzugezogen werden können, um unsere Mandanten umfassend und bestmöglich zu beraten.

BAURECHT

Jedes Bauvorhaben ist unterschiedlich und hat seine Besonderheiten. Diese müssen sowohl in der außergerichtlichen Beratung, als auch im Rechtsstreit berücksichtigt und aufgegriffen werden.

 

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung und in der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegenüber Architekten und Ingenieuren.

Außerdem vertreten wir Architekten und Ingenieure und Baufirmen in zahlreichen selbständigen Beweisverfahren und Prozessen. Baurechtsstreitigkeiten gehören zu den umfangreichsten Prozessen. Wir sind in der Lage, uns in technische, komplexe Sachverhalte einzuarbeiten und diese auch gegenüber den Gerichten verständlich darzustellen. Dabei arbeiten wir aktiv und erfolgreich mit Sachverständigen zusammen und sind für unsere lösungsorientierte Arbeitsweise bekannt.

 

Wir werden von führenden Haftpflichtversicherern beauftragt und vertreten dabei außergerichtlich und gerichtlich die Interessen von Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen.

VERSICHERUNGS­RECHT

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrungen im Versicherungsrecht. Wir sind dabei insbesondere in den Bereichen Feuer-, Elektronik-, Bauleistungs-, Maschinen-, Wohngebäude-, Hausrat- und Unfallversicherung gerichtlich, als auch außergerichtlich tätig. Aufgrund unserer erfolgreichen forensischen Tätigkeit werden wir zunehmend auch außergerichtlich bei der Beurteilung von Prozessrisiken in Deckungsprozessen hinzugezogen.

 

Unsere Mandanten vertrauen uns Ihre großen und kleinen Prozesse an, sodass wir von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern beauftragt werden, sie in Deckungsstreitigkeiten im zweistelligen Millionenbereich zu vertreten.

HAFTUNGSRECHT UND REGRESSE

Unter Haftungsrecht verstehen wir die Inanspruchnahme für Schäden für die Verletzung von rechtlich geschützten Gütern oder Eigentum, sowie Baustellenunfälle und sonstige Beschädigungen von Rechtsgütern Dritter. Wir weisen in diesen Bereichen eine langjährige Erfahrung in der Abwehr unberechtigter Ansprüche auf.

 

Überwiegend für Sachversicherer arbeiten wir auch größere Brand- und Wasserschäden auf, um eine Beteiligung der Verantwortlichen im Regresswege sicherzustellen und durchzusetzen. Hierbei können wir auf unsere starke Expertise aus dem Baurecht zurückgreifen und technisch komplexe Sachverhalte entsprechend darstellen. Durch unser umfangreiches Netzwerk verfügen wir über Kontakte zu hervorragend qualifizierten Sachverständigen, die unsere Mandanten und uns bei Bedarf unterstützen können.

CYBERRECHT

Heutzutage kommt es über das Internet immer häufiger zu Angriffen auf die Datensicherheit und die technische Infrastruktur. Dies birgt ein erhebliches Gefährdungspotential für die Arbeitsfähigkeit von Unternehmen durch Daten- und Geheimnisdiebstahl und die daraus resultierenden datenschutzrechtlichen Auswirkungen. Aus diesem Grund reagieren viele Versicherer und bieten spezielle Produkte an, um sich gegen diese Risiken zu schützen. Da es sich hierbei jedoch um ein in vielen Bereichen neues Rechtsgebiet handelt, sind noch viele rechtliche Fragen ungeklärt. Um eine ganzheitliche Betrachtung zu gewährleisten, arbeiten wir mit IT-Dienstleistern und Sachverständigen zusammen und beraten sowohl Versicherer als auch versicherte Unternehmen hinsichtlich

  • des Umfangs des Versicherungsschutzes,
  • der Formulierung und Auslegung von Versicherungsbedingungen,
  • sowie der Beurteilung der Möglichkeit, eingetretene Schadenfälle und deren Auswirkungen nachweisen zu können

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Michael Kneip

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Michael Matti Kneip

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Versicherungsrecht

 

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